Besonders in der Vergangenheit schien der Lieferantenwechsel einfach zu sein. Aufgeregte Werbespots forderten uns auf, das nächstbeste Preisvergleichsportal zu besuchen und unseren neuen Billigstromanbieter zu suchen. Noch drei Klicks und kurzes Tastaturgeklimper und schon sei der Wechsel zum neuen Tarif fertig.

Aber das war natürlich nie so.

Heutzutage ist es schwer überhaupt einen neuen Tarif zu finden, aber wir gehen mal vom Guten aus. Der fiktive Versorger EinfachEnergie bietet mir den supertollen Ökostromtarif EinfachStrom24 an. Ich klicke auf „Ja, jetzt wirklich wechseln, ich kann es kaum erwarten!“. Und… war es das nun schon?

Wer wechselt denn nun was bei wem?

Wir haben im letzten Beitrag beschrieben, dass der energiewirtschaftliche Markt in verschiedene Rollen aufgeteilt ist.

Versorger
Der Energieversorger schließt mit Verbrauchern Lieferverträge ab - das sind die Tarife auf Preisvergleichsportalen und auf der eigenen Website. Darauf hin muss er den abschätzbaren Verbrauch des Kunden in sein eigenes Energieportfolio einkaufen bzw. durch seine eigenen Erzeugungsanlagen einspeisen. So richtig los geht es aber erst, wenn der Versorger eine Bestätigung vom Netzbetreiber bekommen hat - also wenn sein gewünschter Lieferbeginn bestätigt wird.
Netzbetreiber
Der Netzbetreiber wird meist auf 20 Jahre von der jeweiligen Gemeinde beauftragt, die Energieinfrastruktur vor Ort zu betreiben. Neben dem technischen Betrieb der Leitungen geht es hier vor allem um die Steuerung der Energiemengenzuordnung - also "wer ist wann für welche kWh zuständig?". Damit entscheidet der Netzbetreiber anhand aller vorliegender Informationen ob ein Lieferantenwechsel des neuen Versorgers bestätigt werden kann oder nicht. 
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Es läuft also darauf hinaus, dass die Kund*in sich online beim neuen Versorger anmeldet und gerne zum nächstmöglichen Zeitpunkt versorgt werden will. Der Versorger nimmt nun das vorliegende Stammdatenpaket (Name, Adresse, Zählernummer) und meldet die zum Beginndatum beim Netzbetreiber zur Versorgung an.

Der Netzbetreiber prüft nun, ob diesem Versorgungswunsch etwas im Weg steht. Zum Beispiel:

Über den Daumen gepeilt muss ein Lieferantenwechsel immer mit mindestens zwei Wochen Vorlauf angestoßen werden, damit die Hintergrundprüfungen ordentlich durchlaufen können. Sollte es zu Unklarheiten kommen, findet die Klärung nämlich auf ganz klassische Art statt: man ruft beim Gegenüber an oder schreibt eine E-Mail. 

Insbesondere wenn es darum geht mit dem alten Vorversorger die Daten bzw. den vom Kunden gewünschten Versorgerwechsel zu klären, kann man gerne mal auf taube Ohren stoßen. Das kostet Zeit und führt schlimmstenfalls dazu, dass das vom Kunden gewünschte Lieferbeginndatum nicht eingehalten werden kann. 

Dem hingegen: wenn der Kunde uns die Daten direkt von der letzten Rechnung abgeschrieben hat und das Wechseldatum mit der aktuellen Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist überein stimmt, dann wird fast jeder Vorversorger automatisch zustimmen und dann geht auch die Anmeldung beim Netzbetreiber ohne Weiteres durch.

Theoretisch ist der Lieferantenwechsel also hochautomatisiert und kann effizient durchlaufen. 

In der Realität geht aber ständig etwas schief – meist weil der Kunde irgendwas falsch angegeben hat: falsche Zählernummer, Kündigungsfrist nicht eingehalten, etc.