Was muss beim Lieferantenwechsel beachtet werden?
Kürzlich haben wir uns den eigentlichen Prozess des Lieferantenwechsels angeschaut. Heute soll es nochmal darum gehen, was beim Lieferantenwechsel im Alltag beachtet werden muss.
Was muss ich als Kunde beachten?
Wenn ich meinen Energieversorger wechseln möchte, gehe ich heutzutage einfach ins Internet. Auf einem Preis-Vergleichsportal oder auf der Website des Versorgers kann ich einen Tarif wählen, die Kundendaten eingeben und das gewünschte Beginndatm auswählen. Und dann klappt das einfach?
Tatsächlich steckt ja noch einiges hinter dem Prozess. Das haben wir im anderen Beitrag schon gezeigt. Die wichtigste Grundlage für den Erfolg sind korrekt angegebene Kundendaten. Wenn bisher der Ehepartner für die Stromversorgung angemeldet ist, kann der neue Vertrag nicht ganz so einfach auf meinen eigenen Namen angemeldet werden. Der Wechsel kann nur dann automatisch durchlaufen, wenn die Daten auf allen Seiten übereinstimmen.
Ich muss meine Zählernummer korrekt angeben. Der automatische Lieferantenwechsel-Prozess kann nur durchlaufen, wenn die ganz konkrete Lieferstelle meines Stromzählers sowohl im Versorger- als auch Netzbetreiber-System gefunden werden kann. Die entsprechende Zählernummer finde ich auf dem Gerät selbst. Sie steht meist unter dem eigentlichen Zählerstand. Ich finde die Nummer aber auch auf meiner letzten Stromrechnung. Dort steht auch die sogenannte Marktlokations-ID. Diese ist sogar noch genauer und hilft meinem Versorger im weiteren Anmeldeprozess. Diese Nummer kann man bei vielen Versorgern direkt im Anmeldeprozess mit angeben. Hinter der Marktlokation steckt die eineindeutige Bezeichnung für die eigene Versorgungsstelle. Wenn diese korrekt angegeben ist, kann fast nichts mehr schief gehen.
Letzter wichtiger Aspekt: mein neuer Versorger kann mich nicht einfach so von Heute auf Morgen in die Belieferung nehmen. Für die Abwicklung des Prozesses muss ich mindestens zwei Wochen – besser mehr – Vorlauf einplanen. Und dann muss der Termin auch zur Kündigungsfrist bei meinem bisherigen Versorger passen.
Was muss ich als Energieversorger beachten?
Jetzt hat der neue Kunde seine Daten auf der Website oder beim Vertriebspartner eingegeben. Uns werden die Daten übertragen. Und tippt jetzt jemand Daten in irgendein System ein? Im Regelfall nicht – heutzutage werden die alltäglichen Massenprozesse ganz automatisch vom IT-System angestoßen. Die angegebenen Kundendaten werden zur Kündigung des bestehenden Vertrages an den alten Versorger geschickt oder zur direkten Anmeldung an den Netzbetreiber gesendet.
Bei diesen Meldungen handelt es sich um UTILMD-Nachrichten. Das sind EDIFACT-Nachrichtentypen für Stammdaten und Wechselprozesse. Sollten die angegebenen Kundenstammdaten vollständig und korrekt sein – und ein Lieferantenwechsel fristgerecht möglich sein – dann folgt eine Zustimmung wiederum per UTILMD-Nachricht. In der unten angegebenen Tabelle sind das die drei grünen Zeilen mit Zustimmungsmeldungen.
Übersicht zu Lieferantenwechsel-Antworten / aus dem GPKE-Handbuch von Energiewirtschaft Einfach
Der größte Teil aller alltäglichen Massenprozesse läuft komplett automatisch durch und kann bestätigt werden. Aber was passiert, wenn die Kundendaten nicht gestimmt haben oder Fristen nicht eingehalten wurden? Dann folgt die Ablehnung. In der oben gezeigten Tabelle sind das die sieben roten Zeilen mit Ablehnungen (UTILMD) bzw. Fehlermeldungen (APERAK).
Die Ablehnungsgründe sind fast selbsterklärend. Was nach der Ablehnung getan wird, hängt aber stark von den Erfahrungen der Sachbearbeiter ab. Gehen wir einfach mal durch die sieben Ablehnungsgründe:
- E14 Sonstiges: komplett manuell zu bearbeiten und zu entscheiden, je nachdem was im Freitext-Feld angegeben wird – vermutlich ist ein direkter Kontakt zum Marktpartner per Telefon oder E-Mail notwendig
- Z12 Vertragsbindung: zum gewünschten Datum kann der Kunde nicht übernommen werden – mit Kunde oder altem Versorger die Kündigungsfrist klären
- Z29 kein Vertragsverhältnis: zum gewünschten Datum ist der Kunde nicht gelistet – eventuell ist der Kunde schon bei einem dritten Versorger, Rücksprache mit Kunde halten
- Z34 Mehrfachkündigung: Kunde oder ein dritter Versorger hat exakt zum Wunschdatum bereits eine Kündigung erfolgreich durchgeführt – hier ist eine Netzanmeldung zum Wunschdatum der nächste Schritt
- Z14 nicht gefunden: Kundenstammdaten können im IT-System gar nicht gefunden werden – Rücksprache mit dem Endkunden nötig
- Z15 nicht eindeutig: Kundenstammdaten unterscheiden sich minimal – Kundenrücksprache oder nochmal Anmeldedaten checken, eventuell wurde sich beim Namen o. ä. verschrieben
- Z16 Netzgebiet: der adressierte Netzbetreiber ist nicht mehr zuständig – prüfen welcher VNB das Netzgebiet übernommen hat
Womöglich kann eine Ablehnung im Lieferantenwechselprozess also ganz einfach geklärt und behoben werden.