Mieterstrom ist seit einigen Jahren ein absolutes Trendthema der Energiewirtschaft. Mit dem Mieterstrom soll die Energiewende nach Hause kommen und ein alternatives Versorgungsprinzip für Mehrfamilienhäuser geboten werden. Dabei handelt es sich schlussendlich um eine sogenannte Quartierslösung, die nochmal umso mehr ein Trendthema der Energiewirtschaft ist.
Beim Mieterstrom wird die Elektrizität in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Mietwohnung produziert und nicht über das übliche Stromnetz bezogen. Dadurch sollen verschiedene Kosten, vor allem die staatlich verordneten Umlagen und Entgelte, entfallen.
Was ist Mieterstrom?
Bei Mieterstrom handelt es sich um ein Vermarktungsmodell für dezentrale erneuerbare Energie, die nicht über den klassischen Weg in das Stromnetz eingespeist wird, sondern direkt in der Nähe verbraucht wird. Prinzipiell kann die erneuerbare Energie aus allen geeigneten Erzeugungsanlagen kommen: Photovoltaik, Windkraft, Blockheizkraftwerke / KWK-Anlagen. Allerdings erfolgt die Förderung durch den sogenannten Mieterstromzuschlag ausschließlich für Photovoltaikanlagen bis zu einer bestimmten Größe.
Dabei ist Mieterstrom von der klassischen Eigenversorgung zu unterscheiden: Betreiber von PV-Anlagen haben sich typischerweise dafür entschieden ihren Strom komplett selbst zu verbrauchen – sodass keine Rechnung vom Stromversorger anfällt – oder die Erzeugung in das Stromnetz einzuspeisen und dafür eine Vergütung zu bekommen. Im Rahmen des Mieterstroms übernimmt man als Betreiber einer PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses die Versorgung der Mieter. Man ist also praktisch Vermieter und gleichzeitig Stromlieferant.
Dafür wird ein Mieterstromvertrag zwischen den Mietern und dem Anlagenbetreiber geschlossen. Dieser garantiert eine Vollversorgung mit Strom – sollte die Erzeugung vor Ort mal nicht reichen, muss der Betreiber den Rest über einen Zusatzstromvertrag vom örtlichen Stromnetz besorgen. Die Mieter können sich dann entspannt zurücklehnen und eine günstige Stromversorgung vom eigenen Dach genießen. Der Vermieter wird für die Lieferung – üblicherweise über die Mietnebenkosten – vergütet und erhält vom Netzbetreiber den Mieterstromzuschlag ausgezahlt. Der Bezug des Mieterstroms darf übrigens nicht an den Mietvertrag gekoppelt werden, sodass die Mieter selbst entscheiden können, ob sie das Angebot wahrnehmen wollen.
Kosten sollen eingespart werden
Mit einer effizienten PV-Anlage lässt sich also ein günstiges Stromversorgungsangebot für die eigenen Mieter schaffen, was natürlich auch die Attraktivität der Immobilie erhöht. Sollte die Erzeugungsanlage sogar mehr Strom erzeugen als die Mieter verbrauchen, so kann man die überschüssige Energie über die klassische Einspeisevergütung an das Stromnetz geben und auch so noch weitere Einnahmen erzielen. Der vielleicht interessanteste Punkt am Mieterstrom ist jedoch, dass ein paar Abgaben und Umlagen wegfallen.
Da der Mieterstrom nie durch das eigentliche Stromnetz fließt, sondern schon in unmittelbarer Nähe der Erzeugung verbraucht wird, fallen typische Netzentgelte weg: die sogenannten Netznutzungsentgelte (für den Betrieb der Stromnetze), die Konzessionsabgabe (für den Bau der Stromnetze auf kommunalem Eigentum) und je nach Konstellation der Anlage ergeben sich steuerliche Vorteile.
Um die Komplexität dieses Vermarktungsmodells im Alltag ordentlich abzubilden wird sich ein Vermieter im Regelfall auf einen Dienstleister verlassen. Die tatsächlich erzeugte Menge Strom wird nur selten exakt mit dem Verbrauch der Mieter übereinstimmen, sodass der Überschuss (Einspeisevergütung) bzw. der fehlende Rest (Zusatzstrom vom Netz) genau abgegrenzt werden muss. Für die Messung und Abrechnung bietet sich das örtliche Stadtwerk oder ein professioneller Energie-Contractor an. Prinzipiell kann sich der Hauseigentümer auch komplett zurücklehnen und die Dachfläche einfach nur verpachten. Dann übernimmt das Stadtwerk bzw. der Contractor die gesamte Abwicklung des Mieterstrommodells: die Anwohner bekommen ihren günstigen Strom vom eigenen Hausdach und der Vermieter wird über eine Pacht vergütet.
Es gibt noch viel zu tun
Mieterstrom kann ein elementarer Bestandteil der fortschreitenden Energiewende sein, wird aber noch immer durch einige regulatorische Rahmenbedingungen eingeschränkt. Beispielsweise erfolgt der Mieterstromzuschlag ausschließlich bei Photovoltaikanlagen. Kleine Windkraftanlagen, aber vor allem Mini-Blockheizkraftwerke und KWK-Anlagen im Keller, werden nicht über dieses Vermarktungsmodell gefördert. Gerade Blockheizkraftwerke und KWK würden sich ja aber ganz besonders gut für übergreifende Quartierslösungen mit Strom und Wärme anbieten. Darüber hinaus ist die Gesamtgröße der Photovoltaikanlagen auf dem Dach auf 100kW gedeckelt, sodass auch größere Quartierslösungen nicht über das Mieterstrommodell abgewickelt werden können.
Die gesamte Fördersystematik rund um Mieterstrom wird seit einigen Jahren diskutiert: sollte die EEG-Umlage in bestimmten Fällen oder grundsätzlich bei Mieterstrom erlassen werden? Macht die Begrenzung auf Photovoltaik Sinn? Ist die Größendeckelung ausreichend? Woran sollte sich die Höhe des Mieterstromzuschlags orientieren? Bis zu welchem Anteil dürfen Wohnungsbaugenossenschaften Einnahmen aus z. B. Mieterstrom generieren ohne ihre steuerlichen Vorteile zu verlieren?
Mieterstrom kann sich nur dann durchsetzen, wenn er attraktiv und effizient umgesetzt wird. Aktuell finden sich aber noch diverse Hemmnisse, die unbedingt vom Gesetzgeber beseitig werden müssen.