Was ist Fernwärme?
Für Fernwärme gibt es mehrere Definitionen:
1. Fernwärme ist die Wärmelieferung von einem zentralen Heizkraftwerk zur Versorgung von Gebäuden mit Heizung und Warmwasser über ein wärmegedämmmtes Rohrsystem.
2. Bei der lokalen Versorgung einzelner Gebäude oder kleiner Wohnsiedlungen mit eigener Wärmeerzeugung spricht man von Nahwärme – technisch und juristisch ist das aber auch Fernwärme.
Was genau steckt dahinter?
Unter Fernwärme versteht man die Versorgung von Haushalten oder anders genutzten Gebäuden mit Warmwasser und Heizungswärme – sie kommt gebrauchsfertig an und kann sofort genutzt werden.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für Fernwärme ist die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme, kurz die AVBFernwärmeV.
Die AVBFernwärmeV ist 1980 in Kraft getreten und wurde 2010 zuletzt geändert.
Sie regelt in 37 Paragraphen die Versorgung von Kunden an Fernwärmenetzen, sie gilt für alle Kunden abgesehen von angeschlossenen Industrieanlagen.
Hier geht es zum Verordnungstext: gesetze-im-internet.de
Der Fernwärmeversorgungsvertrag
Der Fernwärmeversorgungsvertrag soll schriftlich abgeschlossen werden – er entsteht aber auch sofort mit der ersten Abnahme von Wärme.
Im Fernwärmeversorgungsvertrag sind vor allem zu regeln:
- Art des Wärmeträgers
- Menge der zu liefernden Wärme
- Ort der Versorgung und exakte Übergabestelle
- Technische Anschlussbedingungen
- der Fernwärmepreis
- die Preisänderungsklausel
- Zutrittsrecht nach §16 AVBFernwärmeV
- die Vertragslaufzeit (höchstens 10 Jahre)
- Regeln zur Beendigung
Aber wie genau funktioniert Fernwärme?
Es beginnt in einem Heizkraftwerk: ganz klassisch wird in einer Brennkammer ein Brennstoff verbrannt. Dadurch entsteht Hitze, die über einen Wärmetauscher an einen Kreislauf weitergegeben wird.
Dieser Kreislauf sind die Fernwärmeleitungen, die jeder aus dem Stadtbild kennt. In diesen Leitungen ist eine Flüssigkeit oder ein Gasgemisch, das immer den gleichen Zustand hat und besonders heiß werden kann. Wie heiß? – das kommt auf die Länge der Leitung an, also wie weit die Wärme verteilt werden muss.
Dabei muss man vorherberechnen: wie heiß muss der Ausgangspunkt – also die Leitung am Heizkraftwerk – sein, um den letzten Kunden gleichwertig zu beheizen.
Wenn man eine große Stadt mit Fernwärme versorgen will, sollte man „Hitzestationen“ dazwischen bauen – zum Beispiel ein Blockheizkraftwerk. Diese „Hitzestationen“ geben jeweils nochmal Wärme dazu, um eine gewisse Grundwärme zu halten.
Ist der Haushalt an das Wärmenetz angeschlossen, geht die Hitze aus den Leitungen nun wieder über einen Wärmetauscher in das häusliche Wärmesystem, also in die eigene Heizung, bzw. das Warmwassersystem.
Das ist das Grundprinzip der Fernwärme.
Wie sieht es aus mit der Anschlusspflicht?
Der Anschlusszwang an das Fernwärmenetz kann durch Verordnungen der Kommunen aus verschiedenen Gründen herbeigeführt werden.
Gründe: Gemeinwohl (Daseinsversorge), Klimaschutz und der kommunale Bebauungsplan.
Eine Befreiung von dieser Anschlusspflicht ist auf Antrag möglich, wenn zum Beispiel die Wärmeenergie durch eine emissionsfreie Heizungsanlage erzeugt wird, wenn die Anlagen zur Wärmegewinnung auf Basis erneuerbarer Energien oder Abwärme eingesetzt werden oder wenn die Wärmegewinnung einem innovativen Wärmeversorgungskonzept entspricht. Macht euch hier am besten bei eurer Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung oder direkt beim Stadtwerk schlau.
Der Fernwärmemarkt - Monopol und unreguliert
Durch diesen Anschlusszwang entsteht ein Monopol, denn die Fernwärmeleitung kommt von einem Kraftwerk – dort kann kein anderer Wettbewerber ran – man ist automatisch bei dem einen Fernwärmebetreiber.
Darüber hinaus ist es ein unregulierter Markt, wo es keinen Wettbewerb, keine Preisprüfung und Preisfreigabe gibt – so wie wir es im Strom- und Gasmarkt kennen. Man hat keine Übersicht, ob sich die Kosten tatsächlich erhöhen oder ob der Preis einfach nur unfair ist.
Die Preisberechnungsmöglichkeiten sind für die Endkunden nicht durchschaubar. Meist ist es eine Zusammenwürfelung aus Grundpreis, Arbeitspreis, Leistungspreis und Messpreis – nach Formeln, die man als normaler Mensch und auch als Energiewirtschaftler nur schwer versteht.
Erste Bundesländer haben jetzt Vorgaben für Transparenz eingeführt. Denn in der Vergangenheit mussten die angewendeten Preise nicht veröffentlicht werden.
Erste Transparenz-Vorgaben sind:
- Preise müssen öffentlich sein
- Mix der Brennstoffe
- wie hoch ist der Kohleanteil
- und wie hoch ist der Gasanteil
Damit hört es aber noch nicht auf. Verbraucherschützer und Politik wollen den unregulierten Markt endlich freier gestalten und Monopole bekämpfen – es bleibt also spannend!
In einem späteren Beitrag gehen wir noch mal genauer auf die Heizkostenabrechnung ein.
Das war ein kleiner Überblick zum Thema Fernwärme.
Habt ihr Fragen hierzu oder sogar ein neues Wunschthema? Dann schreibt es einfach in die Kommentare.