Kürzlich haben wir uns damit beschäftigt, was der Grundversorger macht und was die Ersatzversorgung ist. In diesem Blogbeitrag soll es nun noch darum gehen, wie der energiewirtschaftliche Hintergrundprozess zum Start der Ersatzversorgung konkret aussieht.
Es gibt in den Geschäftsprozessen zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) den Prozess Beginn der Ersatz- und Grundversorgung.
Dabei handelt es sich um einen relativ normalen Lieferantenwechsel-Prozess. Zwischen dem Grundversorger und dem örtlichen Netzbetreiber werden verschiedene Kundendaten hin und her geschickt und abgeglichen. Zum notwendigen Beginndatum wird der Grundversorger beim Kunden für die sogenannte Ersatzversorgung zugeordnet.
Zur Erinnerung: die Ersatzversorgung ist eine Art Notfall-Versorgung, weil der eigentlich geplante Vertrag nicht zustande kommt.
Sequenzdiagramm zur Anmeldung Ersatz- oder Grundversorgung
Sollte ein normaler Vertrag nicht zustande kommen oder aufgelöst werden – und sollte beim Netzbetreiber noch keine Anmeldung eines weiteren Versorgers vorliegen – informiert der Netzbetreiber den Grundversorger über die Anmeldung zur Ersatzversorgung.
Wird eine solche Anmeldung zur Ersatzversorgung gerade bearbeitet und plötzlich geht doch eine ganz reguläre Anmeldung eines weiteren Lieferanten ein, dann wird die Ersatzversorgung abgebrochen. Die Anmeldung würde überschrieben werden und der Kunde in die von ihm gewünschte normale Versorgung übergehen.
Sollte zwischen dem notwendigen Beginndatum der Ersatzversorgung und dem Start einer normalen Belieferung eine Lücke entstehen, dann findet in dieser Zeit eine befristete Ersatzversorgung statt – eben für ein paar Tage. Das würde passieren, wenn sich der alte Versorger, Endkunde und neue Versorger nicht genau abstimmen.
Die Ersatzversorgung endet automatisch nach spätestens drei Monaten. Sollte man sich bis dahin nicht um einen regulären Liefervertrag gekümmert haben, geht man in die unbefristete Grundversorgung über – für den Kunden ändert sich dabei praktisch nichts.
Sollte sich der Kunde jedoch direkt um einen normalen Liefervertrag kümmern, so wird die Ersatzversorgung über den regulären Prozess Lieferende beendet. In den oben verlinkten GPKE findet man unter 4. Ersatzversorgung weitere Hintergrundinformationen.
Jedenfalls kann der Verbraucher die Ersatzversorgung jederzeit, ohne Kündigungsfrist und formlos kündigen. Wenn die Information über eine beginnende Ersatzversorgung eingeht, kann man sofort in einen selbst gewählten regulären Vertrag wechseln.
Für Verbraucher ist das sinnvoll, da die Ersatzversorgung immer deutlich teurer ist als reguläre Versorgungsverträge. Der Hintergrund davon sind die Unabwägbarkeiten bei der Ersatzversorgung – der Grundversorger konnte die zur Belieferung nötige Energiemenge ja nicht langfristig günstig einkaufen, sondern muss jetzt kurzfristig – und meist teuer – nachkaufen.
Sollte der Grundversorger jetzt die Ersatzversorgungs-Energiemenge gekauft haben und der Kunde geht kurzfristig wieder in eine reguläre Versorgung über – dann bedeutet das für den Grundversorger doppelten Aufwand bzw. Kosten. Die Energiemenge wird jetzt natürlich überflüssig und muss wieder losgeschlagen werden – meistens ein Verlust.
Gleichzeitig ist die Ersatzversorgung ein wichtiges Mittel zur unterbrechungsfreien Versorgung und bilanziellen Zuordnung von Energiemengen.
In weiteren Beiträgen beschäftigen wir uns mit konkreten Prozessabläufen und der Energiebilanzierung.