Die Netznutzungsabrechnung gehört zu den Kernprozessen der Energiewirtschaft – doch was ist das?
Die Bezeichnung deutet es schon ganz gut an: in der Netznutzungsabrechnung wird die Netznutzung abgerechnet. Es wird also abgerechnet, dass im Netz des Netzbetreibers eine Nutzung durch jemand anderen stattfindet. Wer ist dieser Dritte? Im Regelfall natürlich der Energieversorger.
In der Netznutzungsabrechnung wird also der Netzbetreiber dem Energieversorger die Nutzung des Netzes in Rechnung stellen. Was bedeutet das?
Die Netznutzung
Der Netzbetreiber hat irgendwann mal Energieleitungen gebaut oder von einem Vorgänger übernommen. Diese Stromnetze, Gasleitungen und Co. sind die Grundlage jeglicher Versorgung und Daseinsvorsorge und müssen schlussendlich auch finanziert werden. Dafür rufen die Netzbetreiber für jede durchgeleitete kWh Strom, Gas usw. eine konkrete Gebühr auf.
Wie sich diese Gebühr genau berechnet werden wir in einem folgenden Beitrag auseinander nehmen – wer sich selbst einlesen will, kann sich die komplexe Welt der Anreizregulierung anschauen.
Jedenfalls dürfen Netzbetreiber einen Gesamtbetrag x pro Jahr verdienen und brechen anhand ihrer Prognosen diesen Betrag auf die voraussichtliche Gesamt-Energiemenge runter. Und damit ergibt sich die Netznutzungsgebühr pro Kilowattstunde.
Unter der Netznutzungsabrechnung verstehen wir also die Berechnung der Netznutzungsentgelte für jede durchgeleitete kWh. Neben einem pauschalen Grundpreis und verbrauchsabhängigem Arbeitspreis können außerdem Entgelte für die Messung auftauchen. Darüber hinaus werden Umlagen und Abgaben eingesammelt und in die jeweiligen Verwaltungsbudgets geleitet.
Eine dieser Abgaben ist für den Netzbetreiber besonders interessant: die Konzessionsabgabe wird schlussendlich an die Gemeinden weitergeleitet, in deren Gebiet die Leitungen des Netzbetreibers liegen.
Die Abrechnung
Der Netzbetreiber schickt nun jedes Jahr bzw. zu jedem Lieferantenwechsel eine Netznutzungsabrechnung. Hier berechnet er:
- einen Grundpreis
- einen Arbeitspreis oder Leistungspreis pro kWh
- einen Messpreis
- die Konzessionsabgabe
- regulatorische Umlagen und Abgaben (KWK, Offshore-Haftung, §19-StromNEV, etc.)
- die Umsatzsteuer
Der Netzbetreiber schreibt also eine elektronische Netznutzungsabrechnung per EDIFACT-Nachricht. Die entsprechende INVOIC wird dem Versorger zugeschickt und muss unverzüglich geprüft werden. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, klären Netz und Versorger die Inhalte der Rechnung oft noch per E-Mail und Telefon. Einige Details der Marktkommunikation und Prozessregeln in der Netznutzungsabrechnung besprechen wir in einem später folgenden Blogbeitrag.