Was die Energiewende 2021 anders macht
Irgendwann flattert wieder die Stromrechnung ins Haus. Man öffnet den Brief, schaut auf den Betrag — und an guten Tagen blättert man auch mal weiter. Stromrechnungen müssen viele verschiedene Informationen beinhalten. Aus welchen Quellen stammt der bezogene Strom? Welche Vertragslaufzeit liegt noch vor? Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Rechnungsbetrag zusammen?
Und genau diese Stelle ist komplex. Die Stromrechnung beinhaltet nämlich nicht nur den bezogenen Strom. Aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen werden Entgelte für das Stromnetz, Umlagen für die Energiewende und Steuern für den Staat mit aufgerechnet.
Bei den Umlagen und Abgaben fällt immer ein besonderer Teil ins Auge: die EEG-Umlage. Die macht heutzutage fast ein Viertel der gesamten Stromrechnung aus. Aber warum eigentlich? Die EEG-Umlage soll die Förderung, die Bevorzugung und den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland finanzieren. Warum? Weil wir seit gut 20 Jahren ein Gesetz zur Förderung der Erneuerbaren haben: das EEG.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ging im April 2000 an den Start. Vorher gab es zwar schon das sogenannte Stromeinspeisegesetz, aber das hat nur den allgemeinen Zugang von (Klein-)Kraftwerken an das Stromnetz geregelt. Mit dem EEG etablierte sich zur Jahrtausendwende ein Regelwerk, was nun ganz konkret die Erneuerbaren Energien gestärkt hat.
Vor 20 Jahren hatten die Erneuerbaren einen Anteil von etwas mehr als 5 Prozent an der deutschen Stromproduktion. Im Jahr 2020 machen die Erneuerbaren schon mehr als 50 Prozent aus. Das EEG hat also unbestreitbar seine Wirkung entfaltet. Dabei wurde es immer mal wieder leicht angepasst, hat Schwerpunkte neu gelegt und zuletzt Ausschreibungen für die Förderung großer Solar- und Windanlagen eingeführt.
Und nun steht wieder eine große Anpassung an. Die EEG-Novelle 2021 ist bereits in aller Munde. Für die einen ebnet sie der fortschreitenden Energiewende den Weg und für die anderen geht sie nicht annähernd weit genug. Schließlich haben wir sehr klare Ziele rund um Klima- und Umweltschutz, Nachhaltigkeit und den Anteil Erneuerbarer Energien am Strom-, Wärme- und Mobilitätsverbrauch. Die Pariser Klimaziele lassen grüßen.
Das neue Gesetz schreibt nun unter anderem die Menge des geförderten Anlagenbaus in Deutschland vor. Jedes Jahr wird eine bestimmte Kapazität ausgeschrieben und in einem Zuschlagsverfahren an die günstigsten Anbieter vergeben. Heute haben wir in Deutschland etwa 54 Gigawatt Windkraftanlagen und 52 GW Solaranlagen. Über die nun jeweils ausgeschriebenen Mengen soll die Kapazität bis 2030 auf 71 GW beim Wind und 100 GW bei Solar anwachsen. Vermutlich ist das zu wenig, um unsere Klimaziele zu erreichen.
Dabei sollen ab sofort Kommunen und Bürger insbesondere bei Windkraftanlagen eine garantierte finanzielle Beteiligung bekommen. Auf diese Weise sollen der Argwohn und die immer aufkeimenden Proteste gegen den Zubau von Windanlagen im Keim erstickt werden. Argwohn ergibt sich manchmal aber auch in Anbetracht der EEG-Umlage. Nicht nur, weil sie die Stromrechnung zuhause anhebt — sondern auch, weil ausschließlich große Industrieverbraucher die Chance auf eine Entlastung haben. Die Gesetzesanpassung erleichtert die sogenannte „besondere Ausgleichsregelung“ und damit die Kostenminderung großer Industriebetriebe.
Vor der Digitalisierung macht die EEG-Novelle aber auch nicht Halt. Entgegen der alten Planung werden nun praktisch alle Anlagen ab 1 kW Erzeugungskapazität mit einem richtigen Smart Meter ausgestattet. Damit sind sie intelligent verbunden und können auch aus der Ferne — sowie automatisch — gesteuert werden. Ob der Mehrwert die Kosten des intelligenten Stromzählers wett macht, ist aber noch eine ganz andere Frage.
Schlussendlich will die Gesetzesänderung noch eine Lösung für eine besondere Herausforderung anbieten: die ursprüngliche Förderung Erneuerbarer Energien läuft immer für 20 Jahre. Da das EEG nun den zwanzigsten Geburtstag gefeiert hat, fallen eine ganze Menge Anlagen aus der Subventionierung. Manche sind immer noch sehr effizient und können günstig Strom erzeugen — andere sind auf eine neue Förderung angewiesen. Die EEG-Novelle bietet hier zumindest eine Übergangslösung, da der örtliche Stromnetzbetreiber den Überschuss für einen Großteil der ausgeförderten Anlagen weiterhin abnehmen und vermarkten muss. Ein richtig gutes Geschäft ist das aber auch nicht.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz für 2021 wird von vielen als Flickschusterei gesehen. Hinter den Neuerungen steckt wenig Ehrgeiz, es läuft eher auf Notlösungen für die größten Probleme hinaus. Eine visionäre Zukunft sieht anders aus.
Die Energiewende muss also aus der Mitte der Gesellschaft kommen. Jeder kann seinen Teil beitragen, indem er sich von Lition mit Ökostrom versorgen lässt, sich im Eigenheim eine Solaranlage oder Vergleichbares baut und immer mal wieder hier im Blog vorbei schaut.