In einem der vorigen Beiträge haben wir uns mit der Konzession (Wegerecht der Kommune / des Landkreises) und der Konzessionsabgabe beschäftigt. Heute möchten wir darauf eingehen, wie eine solche Konzession vergeben wird.
Der Prozess der Vergabe einer neuen Konzession ist in mehreren Gesetzen, u.a. im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und teilweise auch im EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) geregelt.
Im EnWG befinden sich die Regelungen dazu in den Paragraphen 46 bis 48. In §46 Absatz 1 heißt es hierzu: „Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen“.
Quellenangabe: Prozess der Vergabe einer Konzessionsabgabe / inspiriert von ConEnergy
Der Vergabeprozess ist langwierig: er beginnt 3 Jahre vor Ablauf der aktuell noch vergebenen Konzession. Hier muss der aktuell zugeordnete Netzbetreiber alle relevanten technische und wirtschaftliche Daten des Netzbetriebes der Kommune zur Verfügung stellen.
Diese Daten werden im Weiteren aufbereitet und dienen als Grundlage für die öffentliche Ausschreibung.
Spätestens zwei Jahre vor Ablauf muss die Vergabe der neuen Konzession öffentlich bekannt gemacht werden. Das erfolgt über eine Ausschreibung im EU-Amtsblatt, im Bundesanzeiger und über diverse Ausschreibungsportale im Internet.
Spätestens 3 Monate nach der Bekanntgabe müssen sich die Interessenten gemeldet haben. Sollte es nur einen Bewerber geben, kann man direkt in die sich anschließenden Vertragsverhandlungen einsteigen. Sind mehrere Bewerber im Auswahlverfahren so findet ein klassisches Bewerberverfahren statt, wie man es auch aus anderen öffentlichen Ausschreibungen kennt. Dabei müssen die Interessenten bestimmte Fragen beantworten, ihr Leistungsspektrum aufzeigen, einen Finanzplan und ein entsprechendes Angebot aufstellen, etc.
Letztendlich entscheidet die Kommune (bzw. der Stadtrat) über die Neuvergabe des Konzessionsvertrages. Die Stadtverwaltung prüft und bewertet die Interessenten und empfiehlt eine bestimmte Vergabe. Das Unternehmen mit dem besten Gesamtkonzept wird das Auswahlverfahren gewinnen.
Dabei spielt die sogenannte Rekommunalisierung eine große Rolle. Insbesondere in den 1980er Jahren wurden viele Geschäftsanteile an Stadtwerken an privatwirtschaftliche Investoren und Konzerne verkauft. Sollte man die Anteile nun wieder zurück in die städtische Hand geben wollen, bewirbt sich ein kommunales Unternehmen als Netzbetreiber in der Ausschreibung und kann nun schlussendlich vom Stadtrat ausgewählt werden. Ab dem Moment wäre das Stromnetz wieder bei einem kommunalen Eigenbetrieb / dem Stadtwerk.