In der Artikelreihe Energiepolitik Einfach werden politische Statements, Anfragen und Antworten aus dem Bundestag und Landtagen vorgestellt und eingeordnet. Energiewirtschaft Einfach bemüht sich dabei nicht immer um Neutralität.
Heute fassen wir sechs Antworten der Bundesregierung auf kleine Anfragen aus dem Bundestag zum Kohleausstieg zusammen.
Die voranschreitende Energiewende und der damit verbundene Kohleausstieg sind unvermeidliche Voraussetzungen für das Verlangsamen des weltweiten Klimawandels. Da er mit intensiven gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen einher geht, stellen sich natürlich viele Fragen rund um die konkrete Umsetzung.
In der Bundestagsdrucksache 19/10184 vom 15.03.2019 hat die Regierung auf Fragen der FDP zu den „Ökonomischen Auswirkungen eines vorfristigen Ausstiegs aus der Kohleverstromung“ geantwortet: der Kohleausstieg könnte einen kurzfristigen Anstieg von Stromhandelspreisen ergeben. Der steigende Anteil erneuerbarer Energien würde aufgrund von Skaleneffekten wieder eine Preissenkung mit sich bringen. Für Endverbraucherpreise kommt es schlussendlich aber auf die Entwicklung der weiteren Preisbestandteile wie EEG-Umlage und Netzentgelte an. Unklar ist aber noch, wie sich CO2- und Brennstoffpreise verändern würden.
In einer weiteren FDP-Anfrage zur „Herkunft und Verwendung der Strukturhilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Länder“ vom 03.06.2019 unter Drucksache 19/10557 wird darauf hingewiesen, dass Zuweisungen und Quellen von Finanzmitteln nicht abschließend festgelegt sind. Gleichzeitig sollen insbesondere an strukturschwachen Standorten von Kohlekraftwerken, an denen der Kohlesektor wirtschaftlich und gesellschaftlich sehr relevant ist, eine besondere finanzielle Unterstützung von Projekten stattfinden. Eine konkrete Grundlage für Finanzhilfen wird mit dem neuen Investitionsgesetz Kohleregionen geschaffen.
Weiterhin hat die FDP unter Drucksache 19/10556 Antworten der Bundesregierung zu den „Folgen des Kohleausstiegs für die Energieversorgung im Saarland“ bekommen. Während eingangs darauf hingewiesen wird, dass Stromflüsse und Energiehandel im europäischen Binnenmarkt grundsätzlich überregional funktionieren und daher keine Aussagen zu Energiemengen im Saarland getroffen werden, ergeben sich dann zwei interessante Kennzahlen zum Anteil der Steinkohle an der regionalen Wertschöpfung im Saarland: im Landkreis Saarlouis lieg der Anteil bei 0,37 % und im Regionalverband Saarbrücken bei 0,2 %. Die Bundesregierung sieht abhängig von der wirtschaftlichen Ausgangslage Strukturhilfen für Steinkohlestandorte mit mindestens 0,2 % Wertschöpfungsanteil vor.
Unter den Bundestagsdrucksachen 19/11680 und 19/11681 vom 16.07.2019 beantwortet die Regierung Fragen der Grünen zum „Kabinettsbeschluss ‚Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen‘ und Auswirkungen auf das Rheinische Revier“ respektive „[…] auf die Lausitz“. Zur Absicherung versprochener Strukturfördermittel sind für das kommende Jahr eine halbe Milliarde Euro für den Strukturwandel Kohlepolitik vorgesehen. Für die darüber hinaus gehenden Jahre bis 2038 wird eine Bund-Länder-Vereinbarung „Sicherung der Strukturhilfe für die Braunkohleregionen“ abgeschlossen. Zu konkreten Maßnahmen bleibt sie weitgehend schwammig, erklärt aber innerhalb von zehn Jahren 5.000 Arbeitsplätze in den bundesweiten Kohlerevieren allein durch Bundesbehörden zu schaffen. In der dazugehörigen Drucksache 19/11679 zum angesprochenen Kabinettsbeschluss werden die zur Förderung vorgeschlagenen Projekte für das sogenannte Sofortprogramm für Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen aufgezählt.