In der Artikelreihe Energiepolitik Einfach werden politische Statements, Anfragen und Antworten aus dem Bundestag und Landtagen vorgestellt und eingeordnet. Energiewirtschaft Einfach bemüht sich dabei nicht immer um Neutralität.
Heute geht es um vier Antworten der Bundesregierung auf Anfragen im Bundestag: zur Einsatzfähigkeit von Regelenergie, um die Einflussnahme von Lobbyisten, auf die Gasversorgung in Bezug auf Flüssiggas und Änderungen im Stromnetzausbau.
Vom 08.02.2019 stammt die Drucksache 19/7643 des Bundestages: in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen berichtet die Bundesregierung über die „Kosten und Marktentwicklung bei der Regelenergie„.
Zu verschiedenen Fragen des Anteils und der Wirkung Erneuerbarer Energie Anlagen am Regelmarkt hält sich die Bundesregierung bedeckt. Allerdings wird aufgeführt, wie sich die Einführung des Mischpreisverfahrens auf die Entwicklung von Leistungs- und Arbeitspreisen ausgewirkt hat. Anschließend wird die Einbeziehung der Arbeitspreise in den Vergabemechanismus im Regelenergiemarkt (Mischpreisverfahren) verteidigt.
Es ist zu beachten, dass diese Antwort einige Monate vor augenscheinlich spekulativen Manipulationen des Regelenergiemarkts und damit verbundenen Schwankungen in der Versorgungssicherheit veröffentlicht wurde. Zwischenzeitlich wurde das hier verteidigte Mischpreisverfahren von der Bundesnetzagentur ausgesetzt. Mehr Infos dazu gibt es in unserem YouTube-Video.
Die Drucksache 19/8553 vom 15.03.2019 behandelt die „Einflussnahme […] auf den Gesetzesentwurf […] zur Änderung des EEG, KWKG, EnWG und weiterer […]“ (Energiesammelgesetz) als Antwort auf eine Anfrage der Linken im deutschen Bundestag.
In diesem Dokument geht es um eine vermutete Einflussnahme von Interessensvertretern auf Gesetzgebungsprozesse rund um die Energiewirtschaft. Die Bundesregierung antwortet, dass das Wirtschaftsministerium Eckpunktepapiere und Referentenentwürfe an Verbände und die Länder geschickt hat, aber in diesem Fall keine umfassende Länder- und Verbändeanhörung nach Geschäftsordnung der Ministerien durchgeführt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anhörung Außenstehender auf Grundlage des Ermessens nach bestem Wissen und Gewissen der Ministerien geschieht. Es werden die Rückmeldungen verschiedener Verbände und Unternehmen zum Energiesammelgesetz aufgezählt und Konsultationsrunden mit den Branchenverbänden aufgeführt.
Schlussendlich wird auf verschiedene Gesprächspartner rund um die Sondierung des Energiesammelgesetzes verwiesen.
Am 13.06.2019 wurde die Bundestagsdrucksache 19/10851 veröffentlicht, die sich in der Antwort auf eine FDP-Anfrage auf „Europäische Gasversorgung und Förderung von Flüssiggas“ bezieht.
Die Bundesregierung geht in der Antwort davon aus, dass sich der Erdgasbedarf in Deutschland über die nächsten Jahrzehnte deutlich verringern wird. Während in Europa durchschnittlich 15% der Gasversorgung durch Flüssiggas (LNG) erfolgt, importiert Deutschland praktisch vollständig über Pipelines – aus Russland, Norwegen und Algerien. Es wird aber davon ausgegangen, dass der Bedarf an LNG zeitnah wachsen wird, unter anderem im Bereich der Schifffahrt. Anschließend werden die gut 20 europäischen Importhäfen für Flüssiggas mit ihren jeweiligen Kapazitäten aufgeführt. Darüber hinaus werden die potenziellen Standorte in Deutschland mit ihren jeweiligen Projektträgern aufgeführt.
Zu konkreten Plänen und Auswirkungen rund um LNG und den klassischen Erdgasimport wird sich nur vorsichtig geäußert.
Vom 15.07.2019 stammt die Drucksache 19/11685 als Antwort der Bundesregierung auf eine Grünen-Anfrage zu den „Stromleitungen P43/P44„. Bei den Stromleitungen handelt es sich um eine Verbindung von Hessen und Bayern (P43) sowie von Thüringen und Bayern (P44).
Die Grünen-Fraktion fragt nach, wieso sich die Pläne zu beiden Baumaßnahmen ändern konnten – ursprünglich wurde eine Notwendigkeit des Baus als oberirdische Freileitung formuliert. Später wurde in einer Pressemitteilung mitgeteilt, dass P43 nun als unterirdisches Erdkabel und P44 gar nicht verlegt werden soll. Die Bundesregierung antwortet, dass sich der Wirtschaftsminister mit Landesvertretern aus Hessen, Bayern und Thüringen auf dieses Vorgehen geeinigt hat und die entsprechenden Änderungen der Bundesnetzagentur vorgelegt worden sind.
Es wird betont, dass die Änderungen der vorher bereits in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Bauvorhaben keine Verzögerungen darstellen und nur als Vorschläge für die öffentliche Konsultation des Netzentwicklungsplan zu verstehen sind.
Die Auswirkungen auf alle weiteren umstrittenen Netzbaumaßnahmen scheinen offensichtlich: wenn sich Minister zusammensetzen, können sich Pläne ganz schnell mal auf Gutdünken ändern.