Die MaKo2020 – Marktkommunikation 2020 – ist die umfassendste regulatorische Änderung der deutschen Energiewirtschaft seit dem Unbundling. Über diese Änderungen wurde schon oft gesprochen, aber selten die wirklichen Konsequenzen für den Alltag hervorgehoben. 

Aber genau diese Aufgaben hat sich Energiewirtschaft Einfach gesetzt: 
Wir brechen das Kleingedruckte der MaKo2020 auf ganz praktische Auswirkungen im Alltag der Mitarbeiter herunter.

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Im ersten Beitrag zur praktischen Auswirkung der MaKo2020 haben wir uns die konkrete Umstellung am 1. Dezember 2019 angeschaut. Heute geht es um Änderungen rund um Stammdaten und die Netznutzungsabrechnung.

Die Struktur der Stammdaten in der UTILMD ändert sich.

Ein wichtiger Teil der standardisierten Prozessvorgaben in der Energiewirtschaft ist ein übereinstimmende Stammdatensystematik. Alle Marktteilnehmer verwenden die selben Arten von Stammdaten – Namen, Adressen, Zählernummern, Marktlokations-IDs, etc. – und können somit problemlos miteinander kommunizieren.

Stammdatenänderungen werden in der Energiewirtschaft mit dem EDIFACT-Nachrichtentyp UTILMD versendet. Dieser erfährt durch die Einführung der MaKo2020 zum 01.12.2019 einige Änderungen. Die UTILMD-Version ändert sich von 5.1h auf 5.2 und kann auf edi-energy.de als Anwendungshandbuch geladen werden. Unter anderem werden neue Segmente zu diesen Themen eingeführt:

  • MSB-Ableseturnus
  • Termin der Netznutzungsabrechnung
  • Wahlrecht des Bilanzierungsverfahrens
  • MaBiS-Aggregationsverantwortung
  • Verbrauchsart und Nutzung an der Marktlokation (z. B. Ladesäule, Straßenbeleuchtung)
  • Fernschaltung der Zähleinrichtung
  • Betriebszustand der Messlokation (Regelbetrieb, gesperrt, darf nicht entsperrt werden)

Durch die veränderte Struktur der UTILMD-Datei müssen sich natürlich auch die angewendeten Prüfregeln im IT-System ändern. Daher sollte rechtzeitig vor der offiziellen Downtime am 29. November 2019 auf einen Versand von UTILMD verzichtet werden und das eigene IT-System in Ruhe inklusive Prüfroutinen umgestellt werden.

Der neue Prozess der Stammdatensynchronisation und die Integration der Übertragungsnetzbetreiber in Stammdatenprozesse wird in einem späteren Artikel besprochen.

Die Netznutzungsabrechnung erhält vorab einen Lieferschein.

In Netznutzungsabrechnung wird die Verwendung der Stromleitungen dem Energieversorger in Rechnung gestellt. Der Stromnetzbetreiber berechnet dem Versorger die gelieferte Energiemenge entsprechend einem veröffentlichten Preisblatt. 

Im Rahmen der MaKo2020 wird nun ein Lieferschein eingeführt, welcher vor der eigentlichen Netznutzungsabrechnung zwischen Stromnetzbetreiber (NB) und Energieversorger ausgetauscht wird.

Bei dem Lieferschein handelt es sich um eine MSCONS-Nachricht mit einem bestimmten Qualifier. In dieser Nachricht werden die im Rechnungszeitraum gemessenen Energiemengen angegeben und dem Versorger zur Prüfung übersendet.

Die konkrete Reihenfolge sieht so aus:

  • die gelieferte Energiemenge wird gemessen (Ablesung)
  • der NB schickt die offizielle Energiemenge an den Versorger (1. MSCONS)
  • der NB schickt den Lieferschein mit der zu berechnenden Energiemenge an den Versorger (2. MSCONS)
  • der NB schickt die Netznutzungsabrechnung mit der im Lieferschein angegebenen Energiemenge

Der Sinn den Lieferscheins ist die Vorabprüfung vor der eigentlichen Rechnung. So sollen eventuelle Unklarheiten bereits früher geprüft und ausgeräumt werden. Bei der Rechnungsprüfung sind die Energiemengen dann bereits freigegeben und können automatisch durchlaufen. 

In der Zukunft kann dadurch ein höherer Automatisierungsgrad bei der Netznutzungsabrechnung erreicht werden. Aktuell verschiebt es die manuelle Prüflast allerdings bloß von der Rechnung zum Lieferschein.

Wie bei den Stammdatenänderungen ist auch bei der Netznutzungsabrechnung eine Änderung der Prüfregeln zur Einführung der MaKo2020 notwendig. Daher ist die Downtime am 29.11.2019 zu beachten – das bestätigte Eingangsdatum entscheidet über die anzuwendende Prüfregel.

In den nächsten Beiträgen zur MaKo2020 gehen wir auf  neue Nachrichtenformate und weitere spannende Themen ein.

Der erste Beitrag handelt hier von der konkreten Umstellung zum Dezember 2019. Der dritte Beitrag über neue Nachrichtenformate findet sich hier.

Bis dahin lässt sich einiges aus dem BDEW-Grobkonzept und -Feinkonzept zur Einführung der MaKo2020 entnehmen. Da diese Dokumente, die GPKE und co. aber nur schwer zu durchschauen sind, bietet sich das beste Seminar rund um MaKo2020 an: