In der Artikelreihe Energiepolitik Einfach werden politische Statements, Anfragen und Antworten aus dem Bundestag und Landtagen vorgestellt und eingeordnet. Energiewirtschaft Einfach bemüht sich dabei nicht immer um Neutralität.
Heute geht es um vier Antworten der Bundesregierung auf Anfragen im Bundestag: zur Forschung rund um Kernenergie, Versorgungssicherheit im Zusammenspiel mit Belgien, Schweizer Pumpspeicherkraftwerke und die Folgen des Brexit.
Vom 14.02.2019 stammt die Drucksache 19/7824 des Bundestages: in der Antwort auf eine Anfrage der AfD berichtet die Bundesregierung über den „Deutschen Beitrag zu Forschungen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie„.
Unter anderem wird dabei erwähnt, dass Deutschland auch im Rahmen des Siebten Energieforschungsprogramms die nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung unterstützt. Die vier großen Forschungsgesellschaften (Planck, Helmholtz, Leibniz und Fraunhofer) sowie Forschungsprogramme von EURATOM und der OECD werden unterstützt. Darüber hinaus werden in einer mehrseitigen Tabelle geförderte Forschungsprojekte an Hochschulen rund um die Reaktorsicherheit bzw. die Aufbewahrung sowie Entsorgung nuklearer Abfälle genannt.
In diesem Dokument betont die Bundesregierung, dass die sicherheitstechnische Kompetenz erhalten und ständig ausgebaut wird, obwohl Deutschland aus dem Betrieb von Kernkraftwerken aussteigt.
Die Drucksache 19/7642 vom 08.02.2019 behandelt die „Belastung der Endverbraucher durch Energieversorgung Belgiens“ als Antwort auf eine Anfrage der FDP im deutschen Bundestag.
Aufgrund mehrerer Defekte in belgischen Kraftwerken und dem Zusammenspiel im europäischen Strombinnenmarkt wurden die Auswirkungen auf die deutsche Versorgungssicherheit erfragt. Die Bundesregierung berichtet von einem gemeinsamen Maßnahmenpaket mehrerer Nachbarländer, derer Übertragungsnetzbetreiber und Regulierungsbehörden zur dauerhaften Stabilisierung der Energieversorgung. Die Maßnahmen beinhalten u. a. Prognosewerte, den Energiehandel, den Redispatch, Notfallmaßnahmen und die Verteilung von Kostenanteilen.
Die Antwort schließt mit dem Hinweis, dass in Deutschland grundsätzlich ausreichend Kraftwerkskapazitäten für die deutsche Versorgungssicherheit und zusätzliche Stromexporte z. B. nach Belgien vorhanden sind.
Am 16.04.2019 wurde die Bundestagsdrucksache 19/9486 veröffentlicht, die sich in der Antwort auf eine FDP-Anfrage auf „Schweizer Pumpspeicherkraftwerke für den europäischen Strombinnenmarkt“ bezieht.
In Bezug auf die Versorgungssicherheit in Deutschland weist die Bundesregierung auf verschiedene Flexibilitätsoptionen wie Pumpspeicher, Batteriespeicher, den Stromhandel sowie flexible Anlagen und den Netzausbau hin. Dabei wird betont, dass der Energiemarkt selbst entscheidet, welche Optionen genutzt werden. Die Bundesregierung weist auch auf Forschungsergebnisse hin, dass bis zu einem Anteil von 60% Erneuerbare Energie systemisch keine besonderen Speicherkapazitäten notwendig wären. Es wird darauf hingewiesen, dass neben den 23 Pumpspeicherkraftwerken in Deutschland noch 7 weitere Anlagen aus Luxemburg und Österreich direkt in das deutsche Netz einspeisen.
Eine stärkere Einbindung der Schweizer Kapazitäten wird angestrebt.
Vom 13.06.2019 stammt die Drucksache 19/10842 als Antwort der Bundesregierung auf eine FDP-Anfrage zu den „Folgen des Brexit für die europäische Energie- und Klimapolitik„.
In diesem Dokument werden die CO2-Emissionen Großbritanniens in Relation zum gesamteuropäischen CO2-Ausstoß aufgeführt. Hintergrund ist die bei erfolgtem Brexit womöglich notwendige Neuregelung des Emissionszertifikatehandels (EU-ETS). Die Bundesregierung betont, dass auch ein ungeregelter Brexit das restliche EU-ETS nicht nachteilig beeinträchtigen kann. Bei einem geregelten Brexit würden Anlagenbetreiber bis Abschluss der aktuellen Handelsperiode im Emissionshandelssystem verbleiben.
Darüber hinaus werden die Auswirkungen des Brexit auf u. a. Zölle im Energiehandel, die Einbindung Irlands in den EU-Binnenmarkt und EURATOM angesprochen.