Die MaKo2020 – Marktkommunikation 2020 – ist die umfassendste regulatorische Änderung der deutschen Energiewirtschaft seit dem Unbundling. Als logische Konsequenz des Messstellenbetriebsgesetzes bereitet sie unsere Prozesswelt auf den Rollout intelligenter Stromzähler vor. Gleichzeitig wirft sie einen Großteil der bisherigen Arbeitsweisen über Bord und erfindet die halbe Energiewirtschaft neu. Über diese Änderungen wurde schon oft gesprochen, aber selten die wirklichen Konsequenzen für den Alltag hervorgehoben.
Aber genau diese Aufgaben hat sich Energiewirtschaft Einfach gesetzt:
Wir brechen das Kleingedruckte der MaKo2020 auf ganz praktische Auswirkungen im Alltag der Mitarbeiter herunter.
Die Vorgeschichte: Ende des Jahres 2016 trat das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft und hat die Anforderungen rund um den Smart Meter Rollout konkretisiert. Als Konsequenz ergab sich die Einführung des sogenannten Interimsmodells für die Marktkommunikation. Dieses sollte eine zeitlich begrenzte Zwischenlösung für die Regeln des Datenaustausches darstellen, bis das eigentliche Zielmodell der sternförmigen Marktkommunikation in Kraft treten kann.
Das Zielmodell ist von den Fähigkeiten der eingebauten intelligenten Messsysteme inklusive Smart Meter Gateway abhängig. Die Gateways sollen die sternförmige Kommunikation – also das Versenden der Messwerte zu jeder Zeit an jeden Berechtigten – selbst übernehmen. Für diese Aufgabe sind die intelligenten Messsysteme der zweiten Generation gut gewappnet.
Bloß existieren Mitte 2019 noch nicht mal genügend Smart Meter der ersten Generation – der Rollout lässt weiterhin auf sich warten und kann vor dem vierten Quartal 2019 kaum begonnen werden. Und wie lange es dann noch bis zur Verteilung der zweiten Generation dauert, ist gar nicht abzusehen.
Das oben benannte Interimsmodell läuft übrigens Ende 2019 ab – so wurde es vor drei Jahren im Messstellenbetriebsgesetz festgelegt. Damals ging man noch davon aus, dass der Rollout unmittelbar bevorsteht. Nun musste also eine weitere Lösung gefunden werden und zwischen dem Interimsmodell und dem Zielmodell – praktisch nochmal interimsmäßig – einspringen.
Und das ist die MaKo2020 – die Marktkommunikation 2020 führt die sternförmige Kommunikation über einen Umweg ein: die Messstellenbetreiber sind verpflichtet, die Daten jederzeit jedem Berechtigten über ihre Systeme zur Verfügung zu stellen. Die MSB simulieren die sternförmige Marktkommunikation praktisch mit ihrer Software.
Die damit einhergehenden Änderungen der regulatorischen Vorgaben sind umfassend, vielfältig und oft etwas Kleingeschriebenes.
In diesem ersten Beitrag zur praktischen Auswirkung der MaKo2020 betrachten wir zwei Faktoren, die mit der konkreten Umstellung auf die neuen Regeln zum 1. Dezember 2019 zusammenhängen.
Der gMSB übernimmt verschiedene Zuständigkeiten des VNB - inklusive alter EDIFACT-Nachrichten.
Die Rolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) verantwortet die Umsetzung des Smart Meter Rollouts und die Sammlung, Aufbereitung und den Versand aller Messwerte. Die Verantwortung für Zählerstände und Energiemengen geht damit vom Verteilnetzbetreiber (VNB) auf den gMSB über.
Diese Verantwortung betrifft auch den Datenaustausch von VNB-Nachrichten, die nach der Einführung der MaKo2020 referenziert werden. Das heißt konkret:
- der gMSB darf z. B. MSCONS-Nachrichten des VNB von vor der Umstellung stornieren
Ein Energieversorger/Lieferant müsste daher eine Storno-Nachricht des gMSB auf eine vorige Nachricht des VNB verarbeiten. Das Storno darf nicht über eine sonst übliche Fehlermeldung bzgl. der falschen Zuordnung abgelehnt werden. Es ist gültig.
Daher muss auch in den Systemen der Energielieferanten der Übergang von Zuständigkeiten des Verteilnetzbetreibers an den grundzuständigen Messstellenbetreiber umgesetzt werden. Die konkrete Zuordnung welcher gMSB in welchem VNB-Gebiet zuständig ist, kann der hier verlinkten Liste des BDEW entnommen werden (mitten im dortigen Absatz verlinkte Excel-Datei).
Am 29. November 2019 (Freitag) findet offiziell ein Systemstillstand statt.
Üblicherweise sind umfassende Änderungen der Prozesse und Datenformate mit einer offiziellen Downtime verbunden. Zu diesem Zeitpunkt soll dann die eigentliche Systemumstellung stattfinden – und damit keine Daten verloren gehen, wird für diesen Zeitraum auf den üblichen Datenaustausch verzichtet.
Die MaKo2020 tritt zum 1. Dezember in Kraft, sodass ab dem davor liegenden Freitag inklusive des Wochenendes keine Marktkommunikation stattfindet. Der 29.11.2019 wird in den GPKE-/GeLiGas-Feiertagskalender aufgenommen und ist damit nicht für Fristenberechnungen zu berücksichtigen.
Ganz konkret bedeutet das für Donnerstag den 28.11.2019:
- neue Nachrichten/Anfragen dürfen nur bis 12:00 Uhr versendet werden
- Antworten mit Referenzierung auf eine vorige EDI-Nachricht dürfen nur bis 23:59 Uhr versendet werden
Sollten EDIFACT-Nachrichten am 29. November versendet werden, gelten diese offiziell als nicht zugegangen.
Eine kleine Ausnahme gilt für Gas: der 29.11.2019 gilt im Bereich der Allokationsaufgaben (GaBiGas) als normaler Werktag.
In den nächsten Beiträgen zur MaKo2020 gehen wir auf die konkreten Änderungen rund um die Stammdatenstruktur der UTILMD, der Netznutzungsabrechnung und des Lieferscheins, neue Nachrichtenformate und viele weitere spannende Themen ein.
Der zweite Beitrag zu Stammdaten und dem Lieferschein ist hier veröffentlicht. Der dritte Beitrag über neue Nachrichtenformate findet sich hier.
Bis dahin lässt sich einiges aus dem BDEW-Grobkonzept und -Feinkonzept zur Einführung der MaKo2020 entnehmen. Da diese Dokumente, die GPKE und co. aber nur schwer zu durchschauen sind, bietet sich das beste Seminar rund um MaKo2020 an: