Die Wirtschaftskanzlei Becker Büttner Held (unter anderem von derenergieblog.de bekannt) hat im Juni 2015 im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums eine Studie zur Gasversorgungssicherheit in Deutschland veröffentlicht. In dieser Arbeit wird zusammen mit der hauseigenen Unternehmensberatung und der TU Berlin hervorgehoben, dass in Deutschland eine sehr hohe Versorgungssicherheit gegeben ist. Lange politische Konflikte können im Zusammenspiel mit technischen Ausfällen eine ernstzunehmende Gefahr darstellen, allerdings werden auch potenzielle Versorgungssicherheitsmaßnahmen vorgestellt.
In Deutschland verfügen wir laut der Studie 2013 über ca. 13,2 Milliarden Kubikmeter Porenspeicher (poröses Gestein) zur saisonalen Grundlastabdeckung und ca. 10,6 Milliarden Kubikmeter Kavernenspeicher (unterirdische Hohlräume, oft Salzstöcke) mit besonders hoher Speicherleistung zur Spitzenlastabdeckung.
Die klassischen Monate der Gas-Ausspeicherung (der Füllbestand wird ins Netz und an die Verbraucher geleitet) liegen zwischen Oktober/ November und Februar. Im letztgenannten Monat birgt der dann nur noch geringe Füllbestand das größte Risiko eines Versorgungsausfalls, wobei hier unter Versorgungssicherheit zuallererst Systemsicherheit im Sinne der Netzinfrastruktur und eventueller Engpässe verstanden wird. Die Studie analysiert verschiedene Versorgungsengpassszenarien unter der Annahme keines besonderen Effektes, eines technischen Problems oder eines politischen Konflikts bei einem normalen Winter, einer kurzen Extremkälte und einer dauerhaften ausgeprägten Kälte.
Als Versorgungssicherheitsmaßnahmen werden einerseits die strategische Reserve und andererseits eine Speicherverpflichtung vorgeschlagen.
Bei der strategischen Reserve wird ein bestimmter Teil des Gasbestandes den klassischen Marktmechanismen entzogen und in definierten Situationen zum Beispiel als Regelenergie verwendet. Die Verwaltung der Vorgänge könnte über die Gründung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und einer entsprechenden Pflichtmitgliedschaft der Marktteilnehmer abgewickelt werden. Die Finanzierung findet beispielsweise über eine Bilanzierungsumlage, die Netzentgelte oder eine separate Versorgungssicherheitsumlage auf den Gaspreis statt. Das Konzept erinnert an die staatliche Erdölbevorratungspflicht, die seit 1966 vorsieht, dass ein Mindestvorrat nur auf Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums mit Zustimmung des Bundesrats verwendet werden kann.
Bei der alternativen Speicherverpflichtung würde jeder Marktteilnehmer verpflichtet werden zu spezifischen Zeitpunkten bestimmte Mengen Gas eingespeichert zu haben. Die Mindestfüllstände könnten die meisten Versorgungskrisen abfangen, allerdings sind die unantastbaren Mindestbestände auch dem regulären Gasspeicher- und –flexibilitätsmarkt entzogen. Die Studie zeigt in einem Kostenbeispiel, dass auch hier eine Preiserhöhung für die Endkunden zu erwarten ist. Einer Einführung steht allerdings auch zumindest noch kurzfristig entgegeben, dass große Teile der vorhandenen Speicherkapazitäten bereits auf Jahre bis Jahrzehnte gebucht sind.
Da die Konzeption des Marktdesigns und der Speicherregularien erst nach einer ausführlichen politischen Diskussion zu erwarten ist, schlagen die Autoren der Studie auch kurzfristige Maßnahmen vor. Die Netzbetreiber sollen im Rahmen ihrer Systemverantwortung Stabilitätsgefährdungen umfassend beseitigen dürfen. Außerdem müssen die Sicherheitsszenarien im Netzentwicklungsplan Gas berücksichtigt und umgesetzt werden.
Die Studie ist auf den Seiten von Becker Büttner Held verlinkt und steht beim BMWi als pdf zur Verfügung.